Wie ein Motorbuchverlag den Autor eines Chiptuning Buches über Ohr hauen wollte
Hat man ein Sachbuch geschrieben und schickt das Manuskript an einen Verlag, sollte man äußerst vorsichtig vorgehen, damit nicht der Verlag das Werk einfach unter einem falschen Namen veröffentlicht und auf diese Weise das Autorenhonorar spart.
Bände spricht zum Beispiel das Erlebnis eines Elektroingenieurs, der ein Buch über Chiptuning geschrieben hatte. Der Mann hatte sein Manuskript an einen Motorbuchverlag geschickt, nur um wenige Monate später in einer Buchhandlung auf ein Buch über Chiptuning zu stoßen, das mit seinem so gut wie identisch war. Natürlich ging er auf der Stelle zu einem Anwalt und verklagte den Verlag. Er gewann auch schließlich – allerdings erst in zweiter Instanz.
Sein Problem: Wie sollte er nachweisen, dass er der Autor des Chiptuning Werkes war? Bei literarischen Werken fällt es dem Autor leichter, zu beweisen, dass er tatsächlich das Werk verfasst hat – bei Sachbüchern ist das schwieriger.
Natürlich ist die Zahl derjenigen, die etwas von Chiptuning verstehen, nicht unendlich, andererseits ist Chiptuning auch keine Materie, über die nur ganz wenige schreiben können. Den Prozess gewann der Ingenieur dann auch nur, weil er nachweisen konnte, dass nur er über eine bestimmte Information in seinem Chiptuning Werk verfügen konnte – aber es dauerte lange, bis sein Anwalt die Richter überzeugen konnte, welcher Jurist kennt sich schon mit Chiptuning aus?
Immerhin: Das Buch wurde in Chiptuning Kreisen ein Renner, die Geschichte fand also doch noch ein glückliches Ende. Bücher schreibt der Ingenieur heute übrigens nicht mehr, davon hat er nach eigener Aussage die Nase voll. Stattdessen hat er seine eigene Chiptuning Firma eröffnet.